Medienrechtliche Situation für Product Placement:

Mit Inkrafttreten des 13. Rundfunkstaatsvertrags zum 1. April 2010 ist die bereits im November 2007 beschlossene EU-Richtlinie für Product Placement bis heute gültig. Mit der Legalisierung von Product Placement im Kino, Fernsehen und im Online-Bereich ergibt sich eine Planungs- und Vertragssicherheit für Product Placement.  Dies gilt auch für den neuen Medien Staatsvertrag, der im Herbst 2020 den 13. Rundfunkstaatsvertrag ablösen sollte und Product Placement ausdrücklich erlaubt. Der neue Medien

Staatsvertrag muss noch von allen Bundesländern ratifiziert werden.

Bei dem legalisierten Product Placement sowohl im Kino und Fernsehen als auch Onlinebereich muss darüber hinaus folgendes gewährleistet sein:

  • Die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit hinsichtlich Inhalt und Platzierung im Format müssen unbeeinträchtigt bleiben,
  • Die Produktplatzierung darf nicht unmittelbar zu Kauf, Miete, Pacht von Waren oder Dienstleistungen auffordern, insbesondere nicht durch spezielle verkaufsfördernde Hinweise auf diese Waren oder Dienstleistungen, und
  • Das Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden
  • Auf eine Produkt Platzierung ist eindeutig hinzuweisen. Beim Kinospielfilm reicht die Kennzeichnung durch ein sogenanntes „Merci“ im Abspann. Beim Fernsehen / Streaming und dem Online Bereich, ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung / Spielfilms sowie bei deren Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung durch einen gleichwertigen Hinweis angemessen zu kennzeichnen
  • Product Placement ist für Tabakerzeugnisse und verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht zulässig.

1. Kinospielfilme
In Kinospielfilmen ist bereits nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 1995, im Zusammenhang mit Willy Bogners Kinofilm „Fire, Ice and Dynamit“, Product Placement ohne Einschränkung und gegen Bezahlung bei entsprechender Kennzeichnung zulässig. 1997 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin, dass diese Kinospielfilme dann von Fernsehsendern in der Kinofassung ausgestrahlt werden dürfen.

2. Fernsehen 
Product Placement ist auch in TV-Movies, Fernsehserien und Sendungen der leichten Unterhaltung völlig legal. Ausgenommen sind hier allerdings Nachrichten und Sendungen zur politischen Information, Verbrauchersendungen, Sendungen religiösen Inhalts und Kindersendungen.

3. Online-Bereich / Soziale Medien
Product Placement im Online-Bereich / Social Media unterliegt formal denselben Regelungen, die auch für das Fernsehen gelten.

 

 

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